AGB
"Präzision in Perfektion"
Unser Motto „Präzision in Perfektion" fiel nicht einfach vom Berggipfel. Wir sind bestrebt diesem stets gerecht zu werden und bei allem was wir umsetzen, ein bisschen mehr als der Wettbewerb zu leisten.
Es gelten unsere AGB & AVG
Verträge, u.a. auf Werkverträge betreffend Herstellung von objektspezifischen Dachabdichtungen sowie auf alle Materiallieferungen und übrigen Leistungen von T-Projekt GmbH an den Kunden, sofern sie nicht durch schriftliche, in beidseitigem Einvernehmen getroffene Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Allgemeiner Vertragsbedingungen. Diese haben in jedem Fall nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von T-Projekt GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet werden. An Offerten, die T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet hat, ist die T-Projekt GmbH maximal drei Monate gebunden. Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Die T-Projekt GmbH behält sich alle Rechte an Offerten, Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie dem Kunden aushändigt. Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird diese Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von T-Projekt GmbH ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie T-Projekt GmbH dem Kunden übergeben hat.abgeschlossen
- mit der Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die T-Projekt GmbH oder
- mit Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden, sofern T-Projekt GmbH dies vom Kunden ausdrücklich verlangt hat oder
- mit unbenutztem Ablauf der Ablehnungsfrist, sofern T-Projekt GmbH dem Kunden in der Auftragsbestätigung eine Frist gesetzt hat, innert welcher der Kunde den Auftrag ablehnen kann. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen durch T-Projekt GmbH werden durch die Bestellungsbestätigung abschliessend definiert. Ausstattungen, Dimensionen und Gewicht der bestellten Lieferungen und Leistungen können im Verlaufe der Herstellung geringe Abweichungen erfahren. Derartige Abweichungen gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen erheblich beeinträchtigen.
A.) wenn T-Projekt GmbH Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistungen verursacht;
B.) wenn Hindernisse auftreten, die T-Projekt GmbH nach Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;
C.) wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz werden ausdrücklich wegbedungen.
(EXW, Ex Works INCOTERMS 2025) exklusive Mehrwertsteuer jedoch inklusive Verpackung. Sämtliche anderen Nebenkosten wie Versicherungen, Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zu Lasten des Kunden.- übernimmt T-Projekt GmbH die vernünftigerweise notwendigen Schadensuchungskosten bis zum Maximalbetrag von Fr. 500‘000.-- pro Ereignis;
- übernimmt T-Projekt GmbH die vernünftigerweise notwendigen Aus- und Einbaukosten bis zum Maximalbetrag von Fr. 300‘000.-- pro Ereignis;
- führt die T-Projekt GmbH kostenlos nach eigenem Ermessen entweder die erforderlichen Reparaturen aus oder stellt kostenlos das erforderliche Ersatzmaterial einschliesslich Zubehör zur Verfügung und erstattet dem Kunden die zur Mängelbeseitigung notwendigen Kosten (Baustellenlöhne etc. in orts- und gewerbeüblicher Höhe). Andere und weitergehende Ansprüchesind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich sämtliche Ansprüche
- auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz;
- für Schäden durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt oder normale Abnützung;
- für Schäden an nicht durch T-Projekt GmbH gelieferten Materialien sowie für sämtliche Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel durch T-Projekt GmbH gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Die Garantie durch die T-Projekt GmbH setzt voraus,
- dass die Verlegearbeiten durch qualifiziertes und T-Projekt GmbH geschultes und authorisiertes Personal ausgeführt werden;
- dass bei der Verlegung die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Verlegerichtlinien (Dokumentation, technische Unterlagen) eingehalten werden;
- dass für die Verarbeitung notwendige von T-Projekt GmbH nicht erhältliche Zusatzmaterialien von T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich freigegeben werden;
- dass die mit den von T-Projekt GmbH gelieferten Produkten in Kontakt gelangenden Stoffe, sofern sie nicht durch die T-Projekt GmbH geliefert sind, durch die T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich freigegeben werden;
- dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Garantiepflicht der T-Projekt GmbH erlischt,
- wenn die T-Projekt GmbH ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird
- wenn betreffend Begehbarkeit, Belastbarkeit, Wartung und Bepflanzung allfällige ausdrückliche Weisungen durch die T-Projekt GmbH bzw. das branchenübliche Mass nicht eingehalten werden;
- wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die T-Projekt GmbH an den von dieser gelieferten Produkten und/oder an den von der durch die T-Projekt GmbH authorisierten Verlegefirma ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen vorgenommen werden.
Die Retournierung von Waren und Material durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die T-Projekt GmbH. Zurückgenommen wird nur Ware, die folgende Kriterien (hiernach die „Rückgabekriterien“) erfüllt: Die Ware muss in Originalverpackung und in einwandfreiem wiederverkäuflichem Zustand und frei von jeglichen Rechten Dritter sein. Ware mit einem Ablaufdatum muss noch mindestens 3 Monate haltbar sein. Artikel werden nur zurückgenommen, wenn sie sich in der nie geöffneten Originalverpackung befinden. Kleinmengen mit einem ursprünglichen Verkaufswert von weniger als CHF 100.00, speziell für den Kunden angefertigte Waren, nicht fachmännisch gelagerte Waren und angebrochene Gebinde werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Die Kosten der Retournierung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
Die T-Projekt GmbH bestimmt den Rücknahmewert nach Erhalt und Prüfung der Ware. In jedem Fall beträgt der Rücknahmewert höchstens 70% des ursprünglichen Verkaufspreises. Die T-Projekt GmbH gewährt dem Kunden für den festgelegten Rücknahmewert eine Gutschrift. Diese kann mit offenen oder künftigen Bestellungen des Kunden verrechnet werden. Eine Auszahlung der Gutschrift bedarf der Zustimmung durch die T-Projekt GmbH. Ist der Kunde mit dem durch die T-Projekt GmbH festgelegten Rücknahmewert nicht einverstanden, hat er dies innert drei Arbeitstagen nach Mitteilung der Gutschrift schriftlich mitzuteilen und die Ware innert 5 weiteren Arbeitstagen auf seine Kosten während den üblichen Geschäftszeiten unter angemessener Vorankündigung bei der T-Projekt GmbH abzuholen. Mangels schriftlicher Ablehnung des Rücknahmewertes und/oder mangels Abholung innert den oben genannten Fristen gilt der durch die T-Projekt GmbH festgelegte Rückkaufswert als vom Kunden akzeptiert und die T-Projekt GmbH kann über die retournierten Waren frei verfügen. Erfüllt die retournierte Ware die Rückgabekriterien nicht, ist die T-Projekt GmbH zu ihrer Übernahme nicht verpflichtet und der Kunde haftet ggü. der T-Projekt GmbH für die aufgrund der Retournierung anfallenden Handling-, Lager- und Entsorgungskosten etc. Zudem kann die T-Projekt GmbH dem Kunden in diesem Fall Frist zur Abholung der Ware setzen, die Ware aber entschädigungslos auch selber brauchen oder sie auf Kosten des Kunden entsorgen.