Es gelten unsere allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen der T-Projekt GmbH sind anwendbar auf alle zwischen T-Projekt GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, v.a. auf Werkverträge betreffend Herstellung von objektspezifischen Dachabdichtungen sowie auf alle Materiallieferungen und übrigen Leistungen von T-Projekt GmbH an den Kunden, sofern sie nicht durch schriftliche, in beidseitigem Einvernehmen getroffene Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Allgemeiner Vertragsbedingungen. Diese haben in jedem Fall nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von T-Projekt GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
Unsere Offerten erfolgen grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet werden. An Offerten, die T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet hat, ist die T-Projekt GmbH maximal drei Monate gebunden. Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Die T-Projekt GmbH behält sich alle Rechte an Offerten, Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie dem Kunden aushändigt. Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird diese Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung von T-Projekt GmbH ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie T-Projekt GmbH dem Kunden übergeben hat.
Bestellungen bzw. Aufträge haben klare Spezifikationen betreffend aller Ausführungsdetails zu enthalten. Der Kunde ist für den Wortlaut und die Klarheit seiner Bestellungen verantwortlich. Das Ausmass von Dichtungsbahnen auf dem Bau, erfolgt gem. Lieferschein der T-Projekt GmbH. Die T-Projekt GmbH ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, technisch erforderliche Abweichungen von der Bestellung vorzunehmen. Beauftragt der Kunde die T-Projekt GmbH mit der Massaufnahme für die herzustellenden und zu liefernden Produkte, stellt die T-Projekt GmbH dem Kunden das Resultat ihrer Massaufnahme zur Begutachtung zu. Die Massaufnahme gilt als genehmigt, wenn ihr vom Kunden nicht innert der dazu durch die T-Projekt GmbH gesetzten Frist schriftlich widersprochen wird.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen
- mit der Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die T-Projekt GmbH oder
- mit Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden, sofern T-Projekt GmbH dies vom Kunden ausdrücklich verlangt hat oder
- mit unbenutztem Ablauf der Ablehnungsfrist, sofern T-Projekt GmbH dem Kunden in der Auftragsbestätigung eine Frist gesetzt hat, innert welcher der Kunde den Auftrag ablehnen kann. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen durch T-Projekt GmbH werden durch die Bestellungsbestätigung abschliessend definiert. Ausstattungen, Dimensionen und Gewicht der bestellten Lieferungen und Leistungen können im Verlaufe der Herstellung geringe Abweichungen erfahren. Derartige Abweichungen gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen erheblich beeinträchtigen.
- mit der Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die T-Projekt GmbH oder
- mit Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden, sofern T-Projekt GmbH dies vom Kunden ausdrücklich verlangt hat oder
- mit unbenutztem Ablauf der Ablehnungsfrist, sofern T-Projekt GmbH dem Kunden in der Auftragsbestätigung eine Frist gesetzt hat, innert welcher der Kunde den Auftrag ablehnen kann. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen durch T-Projekt GmbH werden durch die Bestellungsbestätigung abschliessend definiert. Ausstattungen, Dimensionen und Gewicht der bestellten Lieferungen und Leistungen können im Verlaufe der Herstellung geringe Abweichungen erfahren. Derartige Abweichungen gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen erheblich beeinträchtigen.
Ohne ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung beträgt die Lieferfrist mindestens fünf Arbeitstage. Sie beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und allenfalls vom Kunden bei Bestellung zu erbringende Zahlungen geleistet sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, mit Ausführung der Lieferung oder Leistung oder wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft der Lieferung dem Kunden gemeldet wurde. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
Die Lieferfristen verlängern sich angemessen,
a) wenn T-Projekt GmbH Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistungen verursacht;
b) wenn Hindernisse auftreten, die T-Projekt GmbH nach Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;
c) wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz werden ausdrücklich wegbedungen.
Die Lieferfristen verlängern sich angemessen,
a) wenn T-Projekt GmbH Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistungen verursacht;
b) wenn Hindernisse auftreten, die T-Projekt GmbH nach Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;
c) wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz werden ausdrücklich wegbedungen.
Alle Preise der T-Projekt GmbH sind, wo nicht ausdrücklich anders vermerkt, in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich, wo nicht ausdrücklich anders angegeben, netto, ab Werk (EXW, Ex Works INCOTERMS 2020) exklusive Mehrwertsteuer jedoch inklusive Verpackung. Sämtliche anderen Nebenkosten wie Versicherungen, Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Zahlungen haben am Domizil von T-Projekt GmbH, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart in Schweizer Franken netto ohne Abzüge von Skonti, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald die T-Projekt GmbH über den zu zahlenden Betrag frei verfügen kann. Sofern zwischen T-Projekt GmbH und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft bzw. im Falle der Erbringung von Leistungen im Zeitpunkt, wo der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist. Die Zahlungsfrist beträgt zehn (10) Tage ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch d.h. ohne Mahnung Verzugsfolgen ein. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden ein Verzugszins von 8% p.a. belastet. Schadenersatz infolge weiteren Schadens und Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Soweit nicht bereits vorher an Dritte abgetreten, tritt der Kunde hiermit unwiderruflich sämtliche ihm gegenwärtig und künftig zustehenden Forderungen im Zusammenhang mit der Baute, für welche die durch die T-Projekt GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen verwendet wurden, an T-Projekt GmbH ab zur Sicherstellung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche von T-Projekt GmbH gegen den Kunden. Die Nichtinanspruchnahme dieser Abtretung durch die T-Projekt GmbH berührt die Gültigkeit der Abtretung nicht.
Der Kunde ist zur Annahme von Teillieferungen bzw. Teilleistungen verpflichtet.
Nutzen und Gefahr an den zu liefernden Produkten gehen mit ihrem Abgang im Werk von T-Projekt GmbH auf den Kunden über. Wird der vereinbarte Liefertermin auf Begehren des Kunden hinausgeschoben oder aus Gründen, die T-Projekt GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr gleichwohl im ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt werden die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.
Der Kunde hat die gelieferten Produkte sofort bei Erhalt und in jedem Fall vor ihrem Einbau oder ihrer Weiterverarbeitung und die erbrachten Leistungen innert einer angemessenen bzw. innert der von T-Projekt GmbH zur Abnahme gesetzten Frist sorgfältig zu prüfen und T-Projekt GmbH allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen von T-Projekt GmbH als genehmigt. Zeigen sich später innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nach der Übernahme nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese T-Projekt GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bekanntzugeben, andernfalls die Lieferungen und Leistungen auch in Bezug auf diese Mängel als genehmigt gelten. T-Projekt GmbH hat die ihm rechtzeitig mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben, und der Kunde hat ihr hierzu Gelegenheit zu geben. Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen durch die T-Projekt GmbH hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff. 11 und in der nachfolgenden Ziff. 13 ausdrücklich genannten.
Der Kunde verpflichtet sich, die durch die T-Projekt GmbH gelieferten Dichtungsplanen ausschliesslich durch Personal, welches den Schweiss-/Instruktionskurs durch die T-Projekt GmbH absolviert hat, verschweissen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Verlegung von Material, welches T-Projekt GmbH geliefert hat, nur von oder unter der Aufsicht von Personal vornehmen zu lassen, welches durch die T-Projekt GmbH geschult bzw. angewiesen wurde. Verfügt der Kunde über kein derart geschultes Personal, zieht er von T-Projekt GmbH zum Tarif gemäss der jeweils gültigen Preisliste einen Verlegeinstruktor bei.
Die T-Projekt GmbH garantiert, dass ihre Lieferungen und Leistungen in einwandfreiem Zustand erfolgen. Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferbereitschaft bzw. bei Leistungen im Zeitpunkt, in welchem die Abnahme erfolgen soll und erstreckt sich über die gesetzliche Dauer. Bei Schäden, die nachweislich auf fehlerhaftes Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind,
- übernimmt T-Projekt GmbH die vernünftigerweise notwendigen Schadensuchungskosten bis zum Maximalbetrag von Fr. 500‘000.-- pro Ereignis;
- übernimmt T-Projekt GmbH die vernünftigerweise notwendigen Aus- und Einbaukosten bis zum Maximalbetrag von Fr. 300‘000.-- pro Ereignis;
- führt die T-Projekt GmbH kostenlos nach eigenem Ermessen entweder die erforderlichen Reparaturen aus oder stellt kostenlos das erforderliche Ersatzmaterial einschliesslich Zubehör zur Verfügung und erstattet dem Kunden die zur Mängelbeseitigung notwendigen Kosten (Baustellenlöhne etc. in orts- und gewerbeüblicher Höhe).
Andere und weitergehende Ansprüchesind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich sämtliche Ansprüche
- auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz;
- für Schäden durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt oder normale Abnützung;
- für Schäden an nicht durch T-Projekt GmbH gelieferten Materialien sowie für sämtliche Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel durch T-Projekt GmbH gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Die Garantie durch die T-Projekt GmbH setzt voraus,
- dass die Verlegearbeiten durch qualifiziertes und T-Projekt GmbH geschultes und authorisiertes Personal ausgeführt werden;
- dass bei der Verlegung die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Verlegerichtlinien (Dokumentation, technische Unterlagen) eingehalten werden;
- dass für die Verarbeitung notwendige von T-Projekt GmbH nicht erhältliche Zusatzmaterialien von T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich freigegeben werden;
- dass die mit den von T-Projekt GmbH gelieferten Produkten in Kontakt gelangenden Stoffe, sofern sie nicht durch die T-Projekt GmbH geliefert sind, durch die T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich freigegeben werden;
- dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Garantiepflicht der T-Projekt GmbH erlischt,
- wenn die T-Projekt GmbH ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird;
- wenn betreffend Begehbarkeit, Belastbarkeit, Wartung und Bepflanzung allfällige ausdrückliche Weisungen durch die T-Projekt GmbH bzw. das branchenübliche Mass nicht eingehalten werden;
- wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die T-Projekt GmbH an den von dieser gelieferten Produkten und/oder an den von der durch die T-Projekt GmbH authorisierten Verlegefirma ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen vorgenommen werden.
- übernimmt T-Projekt GmbH die vernünftigerweise notwendigen Schadensuchungskosten bis zum Maximalbetrag von Fr. 500‘000.-- pro Ereignis;
- übernimmt T-Projekt GmbH die vernünftigerweise notwendigen Aus- und Einbaukosten bis zum Maximalbetrag von Fr. 300‘000.-- pro Ereignis;
- führt die T-Projekt GmbH kostenlos nach eigenem Ermessen entweder die erforderlichen Reparaturen aus oder stellt kostenlos das erforderliche Ersatzmaterial einschliesslich Zubehör zur Verfügung und erstattet dem Kunden die zur Mängelbeseitigung notwendigen Kosten (Baustellenlöhne etc. in orts- und gewerbeüblicher Höhe).
Andere und weitergehende Ansprüchesind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich sämtliche Ansprüche
- auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz;
- für Schäden durch unsachgemässe Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt oder normale Abnützung;
- für Schäden an nicht durch T-Projekt GmbH gelieferten Materialien sowie für sämtliche Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel durch T-Projekt GmbH gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Die Garantie durch die T-Projekt GmbH setzt voraus,
- dass die Verlegearbeiten durch qualifiziertes und T-Projekt GmbH geschultes und authorisiertes Personal ausgeführt werden;
- dass bei der Verlegung die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Verlegerichtlinien (Dokumentation, technische Unterlagen) eingehalten werden;
- dass für die Verarbeitung notwendige von T-Projekt GmbH nicht erhältliche Zusatzmaterialien von T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich freigegeben werden;
- dass die mit den von T-Projekt GmbH gelieferten Produkten in Kontakt gelangenden Stoffe, sofern sie nicht durch die T-Projekt GmbH geliefert sind, durch die T-Projekt GmbH ausdrücklich schriftlich freigegeben werden;
- dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Garantiepflicht der T-Projekt GmbH erlischt,
- wenn die T-Projekt GmbH ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird;
- wenn betreffend Begehbarkeit, Belastbarkeit, Wartung und Bepflanzung allfällige ausdrückliche Weisungen durch die T-Projekt GmbH bzw. das branchenübliche Mass nicht eingehalten werden;
- wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die T-Projekt GmbH an den von dieser gelieferten Produkten und/oder an den von der durch die T-Projekt GmbH authorisierten Verlegefirma ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen vorgenommen werden.
Die Retournierung von Waren durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die T-Projekt GmbH. Zurückgenommen wird nur Ware, die folgende Kriterien (hiernach die „Rückgabekriterien“) erfüllt: Die Ware muss in Originalverpackung und in einwandfreiem wiederverkäuflichem Zustand und frei von jeglichen Rechten Dritter sein. Ware mit einem Ablaufdatum muss noch mindestens 3 Monate haltbar sein. Artikel werden nur zurückgenommen, wenn sie sich in der nie geöffneten Originalverpackung befinden. Kleinmengen mit einem ursprünglichen Verkaufswert von weniger als CHF 100.00, speziell für den Kunden angefertigte Waren, nicht fachmännisch gelagerte Waren und angebrochene Gebinde werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Die Kosten der Retournierung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
Die T-Projekt GmbH bestimmt den Rücknahmewert nach Erhalt und Prüfung der Ware. In jedem Fall beträgt der Rücknahmewert höchstens 70% des ursprünglichen Verkaufspreises. Die T-Projekt GmbH gewährt dem Kunden für den festgelegten Rücknahmewert eine Gutschrift. Diese kann mit offenen oder künftigen Bestellungen des Kunden verrechnet werden. Eine Auszahlung der Gutschrift bedarf der Zustimmung durch die T-Projekt GmbH. Ist der Kunde mit dem durch die T-Projekt GmbH festgelegten Rücknahmewert nicht einverstanden, hat er dies innert drei Arbeitstagen nach Mitteilung der Gutschrift schriftlich mitzuteilen und die Ware innert 5 weiteren Arbeitstagen auf seine Kosten während den üblichen Geschäftszeiten unter angemessener Vorankündigung bei der T-Projekt GmbH abzuholen. Mangels schriftlicher Ablehnung des Rücknahmewertes und/oder mangels Abholung innert den oben genannten Fristen gilt der durch die T-Projekt GmbH festgelegte Rückkaufswert als vom Kunden akzeptiert und die T-Projekt GmbH kann über die retournierten Waren frei verfügen. Erfüllt die retournierte Ware die Rückgabekriterien nicht, ist die T-Projekt GmbH zu ihrer Übernahme nicht verpflichtet und der Kunde haftet ggü. der T-Projekt GmbH für die aufgrund der Retournierung anfallenden Handling-, Lager- und Entsorgungskosten etc. Zudem kann die T-Projekt GmbH dem Kunden in diesem Fall Frist zur Abholung der Ware setzen, die Ware aber entschädigungslos auch selber brauchen oder sie auf Kosten des Kunden entsorgen.
Die T-Projekt GmbH bestimmt den Rücknahmewert nach Erhalt und Prüfung der Ware. In jedem Fall beträgt der Rücknahmewert höchstens 70% des ursprünglichen Verkaufspreises. Die T-Projekt GmbH gewährt dem Kunden für den festgelegten Rücknahmewert eine Gutschrift. Diese kann mit offenen oder künftigen Bestellungen des Kunden verrechnet werden. Eine Auszahlung der Gutschrift bedarf der Zustimmung durch die T-Projekt GmbH. Ist der Kunde mit dem durch die T-Projekt GmbH festgelegten Rücknahmewert nicht einverstanden, hat er dies innert drei Arbeitstagen nach Mitteilung der Gutschrift schriftlich mitzuteilen und die Ware innert 5 weiteren Arbeitstagen auf seine Kosten während den üblichen Geschäftszeiten unter angemessener Vorankündigung bei der T-Projekt GmbH abzuholen. Mangels schriftlicher Ablehnung des Rücknahmewertes und/oder mangels Abholung innert den oben genannten Fristen gilt der durch die T-Projekt GmbH festgelegte Rückkaufswert als vom Kunden akzeptiert und die T-Projekt GmbH kann über die retournierten Waren frei verfügen. Erfüllt die retournierte Ware die Rückgabekriterien nicht, ist die T-Projekt GmbH zu ihrer Übernahme nicht verpflichtet und der Kunde haftet ggü. der T-Projekt GmbH für die aufgrund der Retournierung anfallenden Handling-, Lager- und Entsorgungskosten etc. Zudem kann die T-Projekt GmbH dem Kunden in diesem Fall Frist zur Abholung der Ware setzen, die Ware aber entschädigungslos auch selber brauchen oder sie auf Kosten des Kunden entsorgen.
Die vertragliche und ausservertragliche Haftung durch die T-Projekt GmbH beschränkt sich auf durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung durch die T-Projekt GmbH bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ist hingegen, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für gleich aus welchem Rechtsgrund eingetretene Sach-, Vermögens- und Verzugsschäden sowie für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und nicht realisierte Einsparungen tec. Zudem wird die Haftung durch die T-Projekt GmbH für jegliches Verschulden von Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten, welche ihrem Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Änderungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie aller unter diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen notwendig werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sämtliche Verträge zwischen der T-Projekt GmbH und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). Erfüllungsort ist Oberrohrdorf.